Business Shuttle Service - AGBs
1. Business Shuttle Service
erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Business Shuttle Service ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Business Shuttle Service. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von Business Shuttle Service bestätigt wird.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Business Shuttle Service oder subsidiär nach den schriftlichen Angebot von Business Shuttle Service. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich aus diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Business Shuttle Service oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste den Weisungen zuwider, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Business Shuttle Service berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Business Shuttle Service den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
3. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist Business Shuttle Service unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Business Shuttle Service steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meetingpoint des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt, mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet bis zu 30 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 30 minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt nach Hanau ohne Fahrgast an. Die Leistung von Business Shuttle Service gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
4. Preise
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbahrt und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Business Shuttle Service oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalen Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5. Zahlungsbestimmungen
Business Shuttle Service behält sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages einen auf Business Shuttle Service ausgestellten Blanko-Belastungsbeleg einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von Business Shuttle Service an. Bei Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst nach endgültiger vollständiger Gutschrift als bezahlt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Business Shuttle Service – vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugschadens – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,-- Mahngebühr berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6.Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Business Shuttle Service schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Business Shuttle Service an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen nach Ablauf der bezeichneten Frist berechnet Business Shuttle Service einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
-50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden
-80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
-100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt Aufwendungen berechnet Business Shuttle Service unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, das Business Shuttle Service gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Business Shuttle Service behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.
7. Pflichten und Haftung des Kunden
1. Der Kunde teilt Business Shuttle Service unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären.
2. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von Business Shuttle Service nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern
- keine Schäden hervorzurufen- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
- das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
- die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.
3. Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist Business Shuttle Service berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.
4. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber Business Shuttle Service mit Schadensersatz.
8. Haftung von Business Shuttle Service
Business Shuttle Service haftet dem Kunden mit Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Business Shuttle Service, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von Business Shuttle Service auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtverletzung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Business Shuttle Service haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von Business Shuttle Service verschuldet wurden. Dazu zählen z.B. Verspätungen / Verzögerungen, verursacht durch:
- Verkehrsstaus, Straßensperrungen
- Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
- schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt Business Shuttle Service gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.
9. Anwendbares Recht und Gerichtstand
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Business Shuttle Service und seinem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hanau
10. Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Mit der Auftragserteilung werden diese AGBs anerkannt.